Corona und Klettern

Update zum 17.02.2022
- es gilt die 3G Zugangsregelung -

 

Zutritt nur mit 3G Nachweis, akzeptieren dürfen wir:

  • GEIMPFT:
    Als Nachweises über die vollständige Impfung gilt: Corona-Warn-App, CovPass-App oder Luca-App.
    Alternativ: Das gedruckte Impfzertifikat, der Impfpass selbst.
    Als vollständig geimpft gilt, wer alle Teilimpfungen (zwei Impfungen, auch bei Vaccine Janssen) erhalten hat und die letzte Impfung mind. 14 Tage zurückliegt.
  • GENESEN:
    Vorlage des positiven PCR-Tests. Dieser muss mindestens 28 Tage alt sein, jedoch nicht älter als maximal 3 Monate. Hier ist lediglich der PCR-Test zur Nachweisführung zugelassen.
    Personen, die keine dieser Unterlagen vorweisen können, aber durch das Gesundheitsamt einen Abstrich erhalten haben, sollten sich an das Gesundheitsamt wenden ( corona@lra-deg.bayern.de ). Laut Gesundheitsministerium behelfsweise der Isolierungsbescheide.
  • GETESTET:
    • PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
    • eines PoC-Antigentests (kostenfreier Bürgertest bzw. Schnelltest zur professionellen Anwendung), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde / negatives Schnelltestergebnis lt. Coronavirus-Testverordnung, durch den Arbeitgeber ausgestellt, nicht älter als 24 Stunden
    • eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde

Zugelassene Antigen-Schnelltests dürfen zum Selbsttest unter Aufsicht mitgebracht werden.
Bitte die Zulassung des Tests durch das BfArM ausgedruckt dabei haben. Link zur Zulassungsliste (mit Suchfunktion).

Für 4,00 € kann ein zugelassener Schnelltest vor Ort erworben und beaufsichtigt durchgeführt werden (Verfügbarkeit kann leider nicht garantiert werden).

 

Ausnahme der 3G Nachweispflicht:

    • Kinder bis zum sechsten Geburtstag / noch nicht eingeschulte Kinder
    • minderjährigen Schüler:innen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, Schulausweis muss vorgezeigt werden

 

Abweichend von dem Vorstehenden ist eine einzelne Impfstoffdosis mit einem zugelassenem Impfstoff ausreichend,

  • wenn die betroffene Person einen bei ihr durchgeführten spezifischen positiven Antikörpertest in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form nachweisen kann und dieser Test zu einer Zeit erfolgt ist, zu der die betroffene Person noch keine Impfung gegen COVID-19 erhalten hatte. Der labordiagnostische Befund muss in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein. Eine Person gilt in diesem Fall abweichend zu den allgemeinen Regelungen als "vollständig geimpft" ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis.

  • wenn die betroffene Person eine durchgemachte Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen kann. Zum Nachweis der Infektion ist ein Testnachweis erforderlich, der auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und sofern dieser Test zu einer Zeit erfolgt ist, zu der die betroffene Person noch keine Impfung gegen COVID-19 erhalten hatte. Eine Person gilt in diesem Fall abweichend zu den allgemeinen Regelungen als "vollständig geimpft" ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis.

  • wenn die betroffene Person nach Erhalt einer einzelnen Impfstoffdosis eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgemacht hat. Zum Nachweis der Infektion ist erforderlich, dass ein Testnachweis vorliegt, der auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht. Eine Person gilt in diesem Fall abweichend zu den allgemeinen Regelungen als "vollständig geimpft" ab dem 29. Tag nach Abnahme des positiven Tests.

Quelle: Paul-Ehrlich-Institut

Kostenloser Antigen-Schnelltest bei unserem Nachbarn Elypso Erlebnisbad.


 

Durch unser CheckIn-CheckOut-System ermitteln wir unsere aktuelle Besucheranzahl.
Somit benötigen wir keine Termin oder Slotbuchung.
 

 

Unsere aktuelle Besucherauslastung findest du hier:

Besucher-Counter

 Zudem gilt natürlich weiterhin unser Hygiene-Konzept:

Das wichtigste zuerst:

  • Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Auf der kompletten Anlage sowie bei der Nutzung von Sanitärbereichen ist ein entsprechender Mundschutz zu tragen, ausgenommen bei der Ausübung der sportlichen Aktivität (Seilklettern, Sichern, Bouldern).
    Aufgrund der hohen Inzidenz in Deggendorf bitten wir trotz 2G-Regelung, eine FFP2 Maske zu tragen.
  • Abstand halten, die 1,50 Meter-Mindestdistanzregel ist bindend. Während der sportlichen Aktivität erhöht sich der Mindestabstand auf 2 Meter. Ausnahme: Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt.

  

Infektionsschutz allgemein:

 

• Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.

• Bei Kontakt zu COVID-19-Erkrankten in den letzten 14 Tagen darf das Kletterzentrum nicht betreten werden.

• Verzicht auf Händeschütteln

• Häufiges Händewaschen (Vor- und Nach dem Klettern bzw. Bouldern)

• Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch

• Einmalige Nutzung von Taschentüchern

Abstand halten, die 1,50 Meter-Mindestdistanzregel ist bindend. Während der sportlichen Aktivität erhöht sich der Mindestabstand auf 2 Meter. Ausnahme: Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt.

 

 

 Grundsätzliches zum Betrieb unserer Anlage:

 

• Die Verhaltensregeln ergänzen unsere Benutzerordnung und sind somit für alle Personen, die unser Kletterzentrum betreten, verpflichtend.

• Seilkletterbereich: Jede zweite Linie zur nächsten Seilschaft frei lassen

• Boulderbereiche: In Sektoren aufgeteilt

• Die Anzahl an gleichzeitig anwesenden Besuchern ist begrenzt

• Über unseren Online-Besucher-Ticker erfahrt ihr die aktuelle Auslastung des Kletterzentrums

• Die WCs dürfen jeweils nur von einer Person genutzt werden. Frei/besetzt Schild beachten.

• Bistrobetrieb mit fertig verpackten Snacks, Getränken aus der Flasche

• Nur eine Dusche pro Umkleide in Betrieb / pro Umkleide sind maximal drei Personen zugelassen.

 

 

 

Kletter- und Boulderbetrieb:

 

• Bereits „Kletter-Ready“ bei uns erscheinen. Um eine gute Durchlüftung zu gewährleisten, werden wir all unsere Türen und Fenster – soweit möglich – nutzen. Bitte bedenkt dies bei der Auswahl eurer Trainingskleidung.

• Bei Anreise per PKW: Es sind Stellplätze entsprechend unserer maximalen Besucheranzahl vorhanden.

• Auf der kompletten Anlage sowie bei der Nutzung von Sanitärbereichen ist ein entsprechender Mundschutz zu tragen, ausgenommen bei der Ausübung der sportlichen Aktivität. Aktuell ist eine FFP2 Maske vorgeschrieben.

• Check-In: Mindestabstandsregel beachten und Desinfektionssäule am Eingang benutzen. Jeder Besucher benötig eine Kundenkarte. (Falls nicht vorhanden, wird diese vom Service ausgestellt.)

• Während des Sports einen Sicherheitsabstand von 2 Metern einhalten. Vor dem Losklettern am besten mit benachbarten Seilschaften absprechen.

• Aufgrund der minimierten Gesamtbesucheranzahl bitten wir euch, nicht länger als 3 Stunden bei uns zu verweilen. Bitte verhaltet euch solidarisch.

• Magnesia als verbreitetes Hilfsmittel im Klettersport hat einen PH-Wert von mindestens 10. Im basischen Bereich sind Viren schon nach kurzer Expositionszeit nicht mehr nachweisbar. Als zusätzliche Maßnahme wird die Verwendung von Liquidchalk mit mindestens 70% Alkohol empfohlen.

• Check-Out: Der Ausgang erfolgt – getrennt vom Chech-In – über das Erdgeschoss. Mindestabstandsregel beachten und Desinfektionssäule am Ausgang benutzen. Zudem befindet sich dort ein „Check-Out-Terminal“.

• WICHTIG: Am Check-Out eure Kundenkarte Scannen. Dies ermöglicht uns, die aktuelle Besucherzahl online zu veröffentlichen.

 

 

Grundlage des Konzepts und Durchsetzung

 

• https://corona.landkreis-deggendorf.de/pressemitteilungen-zu-corona/aktuelle-regelungen/

• 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23.11.2021 und Änderungen bis einschließlich 17.02.2022

• Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Sport vom 03.12.2021

• Empfehlungen des Deutschen Alpenvereins und des Bergsportfachverbandes als Spitzenverbände für den Klettersport und Empfehlungen des BLSV

 

Das „Corona-Pandemie: Rahmenhygienekonzept Sport“ verpflichtet uns, gegenüber Personen, die die Vorschriften nicht einhalten konsequent vom Hausrecht Gebrauch zu machen.